Allgemeine Mietbestimmungen
Führerausweis:
Für Lieferwagen ist ein Führerausweis Kategorie B erforderlich.
Fahrten gewerbsmässig:
Führerausweis, Fahrerkarte und Führerqualifizierungsnachweis vorweisen. Der Mieter/in ist verpflichtet die Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten.
Versicherung:
Haftpflichtversicherung: Selbstbehalt CHF 1'000.—
Vollkaskoversicherung: Selbstbehalt CHF 1'000.—
Zahlung:
Die voraussichtliche Gesamtmiete ist dem Vermieter bei der Übernahme des Fahrzeuges im Voraus zu bezahlen (Mindestdepot CHF 300.-).
Treibstoff:
Der Treibstoffverbrauch geht zu Lasten des Mieters und ist im Mietpreis nicht enthalten.
Abrechnung:
Am Ort der Fahrzeugübergabe oder nach Vereinbarung.
Auslandfahrten:
Autobahngebühren, Tunnelgebühren usw. werden separat verrechnet.
Übergabe- und Abgabeort:
Wyss Nutzfahrzeuge AG, Bettenweg 4, 6233 Büron
Kontakt:
Zu unseren Betriebszeiten:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Tel. 041 933 22 32 oder per Website-Formular